Geerbt – und jetzt? Das passiert mit einer Immobilie nach dem Erbfall

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Es gibt kaum ein wertvolleres Geschenk als eine geerbte Wohnung oder ein Haus. Bedauerlicherweise bringt ein solches Erbe auch eine komplexe Herausforderung mit sich. Mit jedem Erbe kommt große Verantwortung, denn das Haus oder die Wohnung wollen verwaltet, erhalten und verwertet werden.

Beim Vererben einer Immobilie entstehen in vielen Fällen Erbgemeinschaften, bei denen alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen. Um hier Streitfälle zu vermeiden, braucht es ein kluges und zielführendes Vorgehen. Zuerst müssen die Fragen beantwortet werden: behalten, verkaufen oder vermieten?

Nach einem Erbfall stehen die Hinterbliebenen vor mehreren Optionen. Oft ist der Verkauf die naheliegendste. Im Anschluss wird der Erlös nach den entsprechenden Erbanteilen aufgeteilt. Das ist allerdings nur eine der Varianten. So kann unter anderem ein Erbe das Erbe komplett übernehmen, indem er die anderen auszahlt. Wird die Immobilie gemeinschaftlich vermietet, so kann sie eine solide Rendite bedeuten.

Gerade bei größeren Häusern bietet sich eine bauliche Teilung an. So ist es möglich, mittels Umwidmung die Immobilie in zwei oder mehr Eigentumswohnungen aufzuteilen. Mehrere Erben können diese so unabhängig voneinander nutzen oder verkaufen. Welche Variante im tatsächlichen Fall sinnvoll ist, hängt immer von der Lage, dem Zustand des Hauses und dem Willen der Beteiligten ab.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Möglichkeiten, aber auch über die Stolperfallen, gibt es hier. Interessant ist das gerade für Erbfälle ohne Maklerbeteiligung.

Entscheidungen nur im Team: die Erbengemeinschaft

Was viele nicht wissen, das Gebäude gehört bis zur sogenannten Erbauseinandersetzung allen Erben gemeinschaftlich. Damit kann niemand alleine über den Verkauf, die Vermietung oder über mögliche Umbauten entscheiden. Jede Maßnahme muss abgestimmt werden. Je nach Fall und Anzahl der Erben einstimmig oder entsprechend den Erbquoten.

Ein Haus, das von einem Erbe selbst bewohnt werden möchte, braucht die Zustimmung der anderen und kann diesen ein sogenanntes Nutzungsentgelt bezahlen. Auch die Vermietung ist nur dann möglich, wenn sich alle einigen. Kommt es zu keiner Einigung, so kommt es mitunter zu einer Teilungsversteigerung. Das ist eine oftmals bedauerliche und verlustreiche, letzte Lösung.

Das Wohnrecht gegen den Ausgleich – eine häufige Lösung

In vielen Fällen möchte ein Erbe, vielleicht ein Kind oder ein überlebender Partner, im Haus bleiben. In einem solchen Fall kann eine Auszahlung vereinbart werden. Derjenige, der in der Immobilie bleibt, übernimmt das Objekt anteilig oder zur Gänze und zahlt seine Miterben aus. Die Grundlage für die Kosten ist zumeist ein Verkehrswertgutachten, das immer unabhängig erstellt werden sollte.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich aus der Einräumung eines befristeten oder unbefristeten Wohnrechts. Dieses ist meistens verbunden mit einer Entschädigung für die anderen Erben. Wichtig ist in einem solchen Fall immer, dass die Regelung schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt wird. So lassen sich spätere Streitigkeiten am einfachsten vermeiden.

Bei Erbschaften ist juristische Expertise gefragt. Notare, Erbrechtsexperten oder immer öfter spezialisierte Online-Ratgeber bieten eine umfassende und kompetente Beratung. Diese ist unabhängig und transparent.

Ob es zu einem Verkauf kommt, zur Vermietung oder zur Eigennutzung – wer eine Immobilie erbt, muss sich Zeit für eine fundierte Entscheidung nehmen. Es geht schließlich um mehr als Geld. Viel Verantwortung ist im Spiel. Es geht um Gerechtigkeit und um familiäre Beziehungen, die den Erbfall überdauern sollen. 

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